Bei einem Neufahrzeug ist der TÜV für 3 Jahre gültig, danach muss alle 2 Jahre eine neue Prüfung stattfinden.
Ab dem 1.Januar 2010 gilt die neue Verordnung das nur noch eine Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) und Abgasuntersuchung(AU) angebracht wird. Weil die AU somit jetzt ein eigenständiger Teil der HU ist, können auch anerkannte Werkstätten die AU ausführen. Dieses wird bescheinigt durch ein entsprechendes Nachweisdokument das vor der HU dem Prüfer vorliegen muss. Werden beide Untersuchungen bestätigt erhalten Sie eine Plakette auf dem hinteren Nummernschild. Die alte AU Plakette auf dem vorderen Kennzeichen wird entfernt und durch eine Blanko/Reparaturplakette ersetzt.
Seit 1. Dezember 1999 gilt für die HU die so genannte Rückdatierung: Wer also beispielsweise sein Fahrzeug im November zur HU vorführen muss, sie jedoch erst im Januar durchführen lässt, bekommt die neue Plakette rückwirkend für November erteilt. Natürlich können Sie die HU auch vorziehen, wenn etwa die Untersuchung noch ein halbes Jahr Zeit hat, das Auto aber mit dem begehrten Zusatz „TÜV neu“ verkauft werden soll.
Bitte bedenken Sie immer bei einem Kauf eines Gebrauchtwagen, das der neue TÜV nur etwas über die Verkehrstüchtigkeit aussagt und nicht über den allgemein Zustand des Fahrzeuges.
- Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder
Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro
sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg.
In modernen Automobilen sind eine vielzahl von elekronischen Sicherheitsystemen eingebaut. Viele Fahrzeuge verfügen über Airbag,ABS,ASR, Brems und Fahrdynamikassistenten oder andere Hilfen die das fahren Sicherer machen sollen. Auch wenn eine gesetzliche Prüfung nicht vorgeschrieben ist, gilt hier laut den Sachverständigen der DEKRA folgende Regel. " Was eingebaut ist muß auch Funktionieren". Dieses betrifft insbesondere Systeme die der aktiven oder passiven Verkehrssicherheit dienen. Ist zum Beispiel ihr Fahrzeug mit einem Antiblockiersystem, Airbags oder elektronischem Stabilitätsprogramm ausgestattet, so müßen diese auch bei der nächsten TÜV Prüfung funktionieren und können nicht einfach abgeschaltet werde. Der Fahrzeuglenker muss sich darauf verlassen können das die Sicherheitselektronik auch im fortgeschrittenen Alter des Fahrzeuges jederzeit einwandfrei funktioniert.