Die Gebrauchtwagen-Gewährleistung!!
Leider haben viele Käufer eines Gebrauchtfahrzeuges eine falsche Vorstellung betreffend der Gewährleistung.
Einen gebrauchten Wagen einfach zu kaufen mit dem Hintergedanken, daß bei einem Defekt der Verkäufer dafür verantwortlich gemacht werden kann, ist schlichtweg falsch!!
Von einem Händler haben Sie gesetzlich gesehen eine Gewährleistung von 2 Jahren. Diese kann (und darf) von dem Händler auf 1 Jahr herunter gesetzt werden. 1 Jahr ist Minimum!!
Das heißt, daß Sie eine Gewährleistung auf alle Teile, außer Verschleißteile, haben. Dies bezieht sich aber nicht auf Unfallschäden oder sonstige Mängel am Fahrzeug, die Ihnen der Verkäufer bereits mitgeteilt hat oder die vertraglich festgelegt wurden. Nach dem Verkauf des Fahrzeuges wird davon ausgegangen, daß ein Mangel, der innerhalb der ersten sechs Monate auftritt, bereits von Anfang an vorhanden war und der Verkäufer somit dafür einstehen muß (es sei denn, er kann das Gegenteil beweisen). Nach Ablauf der sechs Monate gilt die sogenannte Beweislastumkehr, d. h. Sie müssen als Käufer nachweisen, daß der Mangel bereits von Anfang an bestand. Also ist die Gewährleistung eigentlich nur sechs Monate oder haben Sie mit Erfolg schon mal versucht einem Verkäufer rückwirkend eine Mangel zu beweisen?! Das klappt wirklich nur in den seltensten Fällen.
Die Gewährleistung war leider auch ein Grund dafür, daß die Gebrauchtwagenpreise so in die Höhe stiegen, da viele Händler bereits etwaige Reparaturkosten oder die Kosten einer Gebrauchtwagengarantie mit eingerechnet haben.
Bei einem vorhandenen Mangel darf der Verkäufer auch mit gebrauchten Teilen nachbessern. Das ist leider der Schwachpunkt der Gewährleistungspflicht! Und für diese Teile muß er keine nachträgliche Gewährleistung geben.
Auch Privatpersonen müssen beim Verkauf eines Fahrzeuges eine Gewährleistungspflicht ausgeben, wenn Sie dieses nicht durch bestimmte Vertragsklauseln im Kaufvertrag ausdrücklich ausklammern.
Freiberufler, Selbständige wie Ärzte, Handwerker usw. werden wie Händler behandelt und müssen eine Gewährleistungspflicht geben. Wenn allerdings ein Privatmann an einen Händler verkauft, ist er von der Gewährleistungspflicht ausgeschlossen.
Sie können natürlich zusätzlich eine Gebrauchtwagengarantie bei einer Versicherung oder dem ADAC abschließen. Dies muß allerdings innerhalb einer Woche nach dem Kauf des Fahrzeuges geschehen. Sie sollten sich allerdings die Vertragsbedingungen genau durchlesen und schauen, in welchen Fällen diese Zusatzgarantie überhaupt greift. In jedem Fall sollten Sie die Kosten der Garantie gegen den Nutzen gegenrechnen.Vielleicht haben Sie aber auch einen jungen Gebrauchten gekauft und der Hersteller hat eine über die sechs Monate hinaus gehende Garantie gegeben, die noch andauert.