Sie haben einen/mehrere Gebrauchte gefunden, die Ihnen zusagen! Treffen Sie eine Auswahl von maximal drei Fahrzeugen. Anderenfalls verliert man sehr schnell den Überblick. Jetzt heißt es telefonieren. Klären Sie telefonisch ab, ob Ihnen alles logisch und vernünftig vorkommt. So können Sie sich unter Umständen unnötige Fahrereien und Zeitverluste ersparen.

1.Erscheint Ihnen der Verkäufer seriös?

2.Ist die Person am Telefon ein Händler oder der Eigentümer? 

3.Kommen Ausreden wie "Ich verkaufe den Wagen für einen Freund/Nachbar etc."? Dann handelt es sich sehr oft um einen Händler, der nur die "Gewährleistungspflicht" umgehen will.

Oder es ist ein Hobby-Händler, der nur einen schnellen Euro machen möchte. Oder würden Sie Ihren Nachbarn bitten, Ihr Auto zu verkaufen? Sicher nicht!

4.Stimmen die Angaben  aus dem Inserat mit den Aussagen des Verkäufers überein(Kilometerstand, Anzahl der Vorbesitzer, Zubehör, unfallfrei etc.)?

5.Wie wurde das Fahrzeug vorher genutzt? Taxi/Mietwagen/Fahrschulwagen?

Seien Sie neugierig und vergleichen Sie mal den Kilometerstand mit der Anzahl der Vorbesitzer. Ist jeder nur z.B im Durchschnitt 3000 Kilometer/Jahr gefahren? Kann das stimmen?

Suchen Sie nach Serviceheft und Wartungsrechnungen und überprüfen Sie, ob die vorhandenen Daten logisch zusammenpassen.

Gebrauchtwagenkäufer bekommen mehr Rechte durch das BGH!

Seit dem 14.Oktober 2009 ist es amtlich: Wer einen Gebrauchtwagen kauft ist nicht mehr dazu verpflichtet, für die anfallenden Inspektionen ausschließlich eine Vertragswerkstatt aufzusuchen. Nach dem BGH Urteil (Az.:VIII ZR 354/08) sind Verträge mit diesen Klauseln unwirksam, die eine ausdrückliche Genehmigung eines Händlers, Versicherers oder einer Vertragswerkstatt für eine " freie" Inspektion vorsehen. Es ist einen Käufer in vielen Fällen (z.B.bei großen Standort Distanzen) nicht zuzumuten, sich jedesmals an die Verkaufswerkstatt wenden zu müssen. Das wäre eine unangemessene benachteiligung für den Käufer.