Es ist soweit........Ihr bestellter Neuwagen steht beim Händler zur Abholung bereit.

Trotz der Vorfreude sollten Sie nicht vergessen, sich das Fahrzeug in aller Ruhe bei der Übergabe anzuschauen. Auch im Werk oder beim Händler können Fehler passieren.
Schauen Sie sich das Fahrzeug von außen (am Besten bei Tageslicht) gut an, achten Sie auf Kratzer und Beulen.
Sind die Spaltmasse gleichmässig?
Nehmen Sie ein paar Meter Abstand vom Fahrzeug und achten Sie auf gleichmäßige Spiegelungen im Lack.
Öffen Sie alle Türen und Hauben und prüfen Sie die Kanten auf Beschädigungen.
Checken Sie den Kilometerstand, bis zu 1000! Kilometer sind bei der Fahrzeugübergabe zulässig.
Sind das Zubehör und die Extras (ABS/ESP/AHK etc.), die Sie (meist für viel Geld) bestellt haben auch vorhanden?
Lassen Sie sich alle Bedienungselemente erklären.
Prüfen Sie Folgendes:
- Ist ein Warndreieck/Verbandskasten vorhanden? (Dies ist allerdings keine Verpflichtung des Verkäufers, sondern lediglich eine Serviceleistung.)
- Ist ein Reserverad/Werkzeug vorhanden?
- Ist eine Betriebsanleitung/Scheckheft vorhanden?
- Ist das Checkheft ordnungsgemäß ausgefüllt?
- Ist der Code für das Autoradio vorhanden?
- Sind TÜV- und AU-Stempel vorhanden? (Bei einem Neuwagen ist der TÜV und AU erst drei Jahre nach dem Kauf wieder fällig.)
- Funktionieren alle Verbraucher? (Klima/Heizung/ZV, EFH, Licht, Bremse etc.)
- Stimmen die Eintragungen im Fahrzeugschein mit dem Fahrzeug überein? (Fahrzeug-identnummer, Motorcode, AHK, ALU, Breitreifen etc.)
- Ist genug Benzin im Tank für die Fahrt zur nächsten Tankstelle?
Machen Sie eine Einweisungsfahrt mit dem Verkäufer und lassen Sie sich darüber aufklären, wie Sie das Fahrzeug einfahren sollen.
Sollten Sie das Fahrzeug direkt im Werk abholen, bewahren Sie auch da die nötige Ruhe, um das Fahrzeug zu prüfen. Sobald Sie das Werksgelände verlassen haben, wird es schon deutlich schwerer Mängel zu beanstanden.
Haben Sie alle Papiere und die Schlüssel erhalten?
Alle Punkte bedacht? Herzlichen Glückwunsch! Sie haben alles richtig gemacht und können die Heimfahrt in Ihrem neuen Wagen genießen.
Blechschaden!
Wird ein Neuwagen , der noch keinen Monat zugelassen war und weniger als 1000 Km auf dem Tacho hat bei einem Unfall beschädigt, kann der Autobesitzer von der gegnerischen Versicherung den kompletten Kaufpreis verlangen (OLG Nürnberg,Az.5 U29/08). Er muß sich nicht auf eine Reparaturkostenabrechung und Erstattung der Wertminderung verweisen lassen, wenn sich der Schaden nicht folgenlos durch bloßes Auswechseln von Teilen beseitigen lässt.
Produktionszeitpunkt:
Das Oberlandgericht Düsseldorf hat in einem aktuellen Urteil (Az.:I-1 U 231/07,1 U 231/07) entschieden, das ein Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten darf, wenn die Erstzulassung des "Neufahrzeuges" länger als zwölf Monate seit dem Produktionszeitpunkt zurückliegt. Eine längere Zeitspanne als zwölf Monate zwischen Produktion und Erstzulassung muss der Durchschnittskäufer in der Regel nicht einkalkulieren, so der Richter abschließen.