der Kaufvertrag:

Achten Sie wegen der Gewährleistungsfrist auf das Ausstellungsdatum des Kaufvertrages.

Verwenden Sie ein aktuelles und rechtlich gültiges Vertragsformular (gibt es im Internet oder auch im Bürobedarf).

Prüfen Sie die Daten des Verkäufers (Personalausweis).

Lassen Sie sich gegebenenfalls eine Verkaufsvollmacht zeigen und notieren Sie sich die Anschrift (besser ist eine Kopie).

Sonderzubehör und Zusatzausstattung sollten Sie im Vertrag vollständig aufführen und beschreiben.

Sollte Sie den Wagen erst später abholen können und der Verkäufer verlangt eine Anzahlung: Geben Sie nur kleine Beträge ( 20-50 € reichen vollkommen aus.).

Natürlich sollten Sie wissen, wie viele Kilometer das Fahrzeug hinter sich hat. Denn anhand des Kilometerstandes können Sie auch Rückschlüsse ziehen, in welchem Zustand sich unsichtbare Fahrzeugteile befinden. Lassen Sie sich im Kaufvertrag die gefahreren Kilometer bestätigen. Verzichten Sie auf Aussagen wie "laut Vorbesitzer" und "laut abgelesenem Kilometerzähler". Solche Aussagen bieten Ihnen im Streitfall kaum eine rechtlich angreifbare Grundlage.

Prüfen Sie, ob im Kaufvertrag mindestens folgende Dinge eingetragen sind:

• die Motorstärke (kW/PS)

• die Fahrzeugidentnummer

• der Hubraum

• Baujahr

• Kilometerleistung

• Unfallfreiheit oder evtl.Unfälle im Detail

Achten Sie darauf, daß Sie bei der Übergabe alle Unterlagen und Schlüssel des Fahrzeuges erhalten.