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Wann spricht man von einem Unfallwagen?


Sie haben sich einen Wagen ausgesucht, er gefällt Ihnen, aber er ist ein Unfallwagen.

Wenn der Schaden ordnungsgemäß und belegbar von einer Fachwerkstatt behoben  wurde und Sie das Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt wieder verkaufen wollen, dann bedenken Sie, daß Sie dem zukünftigen Käufer dieses mitteilen müssen. Tatsache ist aber, daß Autos, die als Unfallwagen deklariert werden, immer einen bitteren Beigeschmack hinterlassen und sich viel schlechter verkaufen. 

Dennoch ist der Verkäufer vom Gesetztgeber verpflichtet, Sie darüber zu unterrichten, wenn der Schaden mehr als eine geringfügige Beule oder einen Schaden der Lackierung darstellt. Das muß aber nicht zwingend ein Crash sein. Z.B. ist Ihnen der Nachbarsjunge mit dem Fahrrad ins stehende Auto gefahren und die Beule war so groß, daß ein Kotflügel oder die Tür gewechselt werden musste! Schon haben Sie einen Unfallwagen. Auch Dachlawinen oder starke Hagel & Sturmschäden können solche Schäden verursachen, die dazu führen, daß Teile gewechselt werden müssen und der Verkäufer muß auf diesen Umstand hinweisen, obwohl das Fahrzeug noch nie in einen "echten Unfall" im Straßenverkehr verwickelt war.

Ganz klar ist natürlich, daß es sich bei einem Wagen mit Frontalcrash um einen Unfallwagen handelt. Es ist ein Irrglaube, wenn die Leute annehmen, daß das Fahrzeug deshalb kein Unfallfahrzeug mehr ist, weil es mit Originalteilen in der Markenwerkstatt repariert wurde. Es wird meist davon ausgegangen, daß es sich nur dann um ein Unfallfahrzeug handelt, wenn der Rahmen des Fahrzeuges verzogen/beschädigt wurde. Das stimmt nicht!!!

Ist allerdings mal eine Zierleiste, ein Scheinwerfer, ein Spiegel oder eine Heckleuchte gewechselt worden, wird keiner von einem Unfallwagen sprechen.

Wenn es sich um einen höherpreisigen Gebrauchtwagen handelt, sollte eine Probefahrt zum TÜV selbstverständlich sein. Eine Bewertung kostet so zwischen 50 und 80 Euro, allerdings muß der TÜV für Fehlurteile hinterher selber gerade stehen.

Am Besten lassen Sie sich schriftlich (noch besser mit Foto) darüber aufklären, wo die Schäden entstanden sind und anhand von Rechnungsbelegen die ordnungsgemäße Reparatur nachweisen.

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