Reimport:
Grenzüberschreitender Autokauf ermöglicht mehr als 20% Nachlass. Da in den unterschiedlichen EU Ländern verschiedene Steuersätze existieren werden zb. in Östereich die Luxussteuer oder in Dänemark eine hohe Zulassungssteuer fällig die das Fahrzeug bis zu 200 % verteuern können. Ausländer die in diesen Ländern Fahrzeuge kaufen unterliegen dieser Steuer nicht. Wenn man z.b. einen Golf in Dänemark bei einem VW-Händler kauft und nach Deutschalnd importiert werden nur die 19% Umsatzsteuer an das deutsche Finanzamt fällig.
Da aber die wenigsten Deutschen sich zumuten einen Wagen selber aus dem Ausland zu Importieren gehen Sie zu einem der vielen freien Händler die sich auf diese Reimporte spezalisiert haben. Das hat viele Vorteile wie z.B. Sie verhandeln in Deutsch, die Verträge unterliegen dem deutschen Recht und die Preise sind nicht unbedingt höher auch wenn selbstverständlich der Händler noch etwas verdienen möchte. Denn Privatkäufer im Ausland erhalten nicht die Rabatte die ein Händler erreichen kann wenn er ganze Wagenladungen abnehmen wird.
Seriöse Mitgliedshändler finden Sie auf der Internetseite des Bundesverbands freier KFZ-Importeure.
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Dennoch sollten Sie einige Dinge beim Kauf eines Reimport-Autos beachten:
1. Beim Preisvergleich immer das Sicherheits und Ausstattungszubehör beachten. Viele dieser Fahrzeuge können stark abweichen von der serienmässigen Ausstattung als ein in Deutschland gekauftes Auto.
2. Achten Sie auf die Schadstoffnorm. Bei einer falschen Entscheidung kann ihnen die hohe Kraftfahrzeugsteuer ihre Ersparnis wieder auffressen.
3. Kontrolieren Sie ob im Kaufpreis bereits die Fracht, Fahrzeugbrief etc bereits vorhanden sind. Der Preis sollte sich auf ein "zulassungsfertiges Auto" beziehen.
4. Immer einen Kaufvertrag abschließen und niemals eine Anzahlung leisten. (Seriöse Händler verzichten darauf.)
5. Angebote und Liefertermin schriftlich vereinbaren.
6. Wunschausstattung und Farbe schriftlich vereinbaren.
7. Lassen Sie sich Schriftlich bestätigen das es sich hier um einen Neuwagen ohne Erstzulassung handelt.
8. Kontrollieren Sie bei der übergabe des Fahrzeuges ob das Garantie-, Kunden und Wartungsheft ordnungsgemäß vom Vertragshändler ausgefüllt wurden. Dann gibt es auch keine Probleme mit den Garantieansprüchen.